Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege grundsätzlich positiv bewertet. Besonders der angekündigte weitere Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) sei der richtige Weg.
Hoyer betonte, die ePA entwickle bereits im Versorgungsalltag konkreten Nutzen, etwa durch einen vollständigen Überblick über die Medikation der Patienten für die behandelnden Ärzte. Die Potenziale seien jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Die elektronische Patientenakte solle zum zentralen Dreh- und Angelpunkt der Versorgung werden – ein Ansatz, der auch im Hinblick auf die geplante Einführung eines Primärversorgungssystems vielversprechend sei. Für eine stärkere aktive Nutzung durch die Patienten sei es dringend erforderlich, die Zugangshürden abzubauen. Der AOK-Bundesverband begrüße daher ausdrücklich die Ankündigung der Ministerin, das Authentifizierungsverfahren für die ePA zu verbessern. Dies könne der Akzeptanz einen entscheidenden Schub geben.
Positiv bewertet Hoyer auch die geplante Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Auswertung von Gesundheitsdaten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Diese Möglichkeiten seien für Forschung und medizinischen Fortschritt unabdingbar. Allerdings sollten auch die Krankenkassen bessere Möglichkeiten erhalten, die Versichertendaten für ein verbessertes Versorgungsmanagement zu nutzen. Bisher fehlten klare rechtliche Rahmenbedingungen und es gebe uneinheitliche Rechtsauslegungen. Bürokratische, unklare und unflexible Regelungen hemmten die intensivere Nutzung bereits eingeführter Instrumente. Der Gesetzgeber solle daher im Rahmen der angekündigten Digital-Gesetzgebung mehr Raum für flexiblere und praxisnähere Lösungen schaffen.
Bei der Ankündigung, die Verantwortung der gematik für digitale Anwendungen zu stärken, äußerte Hoyer Spannung auf die Details. Gemeinsam mit den anderen Kassen fordere der AOK-Bundesverband vor allem mehr wettbewerbliche Anreizsysteme und Spielräume für Krankenkassen und ihre Dienstleister bei der Entwicklung digitaler Anwendungen für Versicherte. Zudem müsse bei der gematik gelten: Wer bezahle, müsse auch mitbestimmen dürfen. Die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung trügen die wesentliche finanzielle Verantwortung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dies spiegele sich jedoch nicht in den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen und Entscheidungsprozessen der gematik-Gesellschafterversammlung wider. Diese Kluft zwischen inhaltlicher und finanzieller Verantwortung solle geschlossen werden – entweder durch eine Erhöhung der Gesellschaftsanteile des GKV-Spitzenverbandes bei der gematik oder durch entsprechende Stimm- beziehungsweise Vetorechte für die Kassen in der Gesellschafterversammlung.
