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Vergleich NIS-2 und KRITIS – Stand März 2026

NIS-2 (EU-Richtlinie 2022/2555, umgesetzt durch das NIS2UmsuCG seit 6. Dezember 2025) und KRITIS (traditionell im BSI-Gesetz und BSI-KritisV geregelt, erweitert durch das KRITIS-Dachgesetz seit Anfang 2026) bilden zusammen den Kern der deutschen Regulierung für kritische Infrastrukturen und Cybersicherheit. Beide Regelwerke ergänzen sich, überschneiden sich aber nur teilweise.

Grundlegende Unterschiede

  • Zweck und Fokus
    NIS-2 zielt auf ein einheitliches Mindestniveau der Cybersicherheit (Informationssicherheit) in der EU ab. Es geht primär um Schutz vor Cyberbedrohungen, Risikomanagement, Vorfallmeldung und Governance.
    KRITIS-Dachgesetz (Umsetzung der CER-Richtlinie 2022/2557) stärkt die gesamte Resilienz kritischer Anlagen gegen alle Gefahren (All-Hazards-Ansatz), mit Schwerpunkt auf physische Sicherheit, Ausfallsicherheit, Redundanz und Krisenmanagement.
  • Anwendungsbereich und Betroffenheit
    NIS-2 erfasst ca. 29.500–30.000 Einrichtungen in Deutschland (starke Erweiterung gegenüber früher ~4.500). Es unterscheidet:
  • Besonders wichtige Einrichtungen (bwE): KRITIS-Betreiber + große Unternehmen in hochkritischen Sektoren (Anhang 1 NIS-2, z. B. Gesundheit, Energie).
  • Wichtige Einrichtungen (wE): Mittlere/große Unternehmen in kritischen Sektoren (Größenschwellen: ≥50 MA oder ≥10 Mio. € Umsatz/Bilanz).
    KRITIS-Dachgesetz gilt nur für Betreiber kritischer Anlagen (enger Kreis, Schwellenwerte nach BSI-KritisV, z. B. im Gesundheitssektor Labore mit ≥1,5 Mio. Aufträgen/Jahr). Der Anwendungsbereich ist deutlich kleiner.
  • Sektoren
    Beide decken ähnliche Sektoren ab (Energie, Gesundheit, Verkehr usw.), aber NIS-2 erweitert auf 18 Sektoren (inkl. Herstellung, Forschung, digitale Dienste). KRITIS bleibt bei den klassischen 9 Sektoren mit präzisen Schwellenwerten pro Anlage.
  • Aufsicht und Behörden
    NIS-2: Zentral BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
    KRITIS-Dachgesetz: BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) für physische Aspekte, BSI bleibt für Cyber relevant. Risikobasierte Prüfungen, keine starren Intervalle.

Vergleich der Kernpflichten

AspektNIS-2 (seit Dez. 2025)KRITIS-Dachgesetz (seit 2026)Überschneidung / Unterschied
RisikomanagementRisikoanalysen, ISMS, BCMS, Lieferkettensicherheit, technische Maßnahmen (MFA, Patch-Management, Segmentierung)All-Hazards-Risikoanalysen, Resilienzpläne, physische TOM (Zutritt, Notstrom, Redundanz)NIS-2: Cyber-fokussiert; KRITIS: physisch + ganzheitlich
VorfallmeldungErstmeldung ≤24 h, Update ≤72 h, Abschluss ≤1 Monat (BSI-Portal)Meldepflichten für Störungen, ergänzend zu NIS-2NIS-2 strengere Fristen; KRITIS erweitert auf physische Vorfälle
Governance & VerantwortungGeschäftsführung persönlich verantwortlich, Fortbildungspflicht, nicht vollständig delegierbarManagementverantwortung, aber weniger explizit persönliche HaftungNIS-2: Starke persönliche Haftung der GF
Nachweise / AuditsRegelmäßige Nachweise, Audits (bes. bwE ab 2028), Stichproben / AnlassprüfungenNachweispflicht für TOM, risikobasierte Prüfungen, Anerkennung NIS-2-AuditsSynergien möglich, Doppelprüfungen vermeiden
SanktionenBis 10 Mio. € oder 2 % weltweiter Umsatz (bwE), persönliche Haftung GFBis 20 Mio. €, Betriebsuntersagungen möglichNIS-2: Höhere Bußgelder bei Cyber-Verstößen
RegistrierungBis 6. März 2026 beim BSI (MUK + Portal)Registrierung als Betreiber kritischer Anlagen (BBK/BSI)NIS-2: Frist bereits verstrichen, Nachmeldung möglich

Speziell im Gesundheitswesen / Labormedizin

  • KRITIS: Stationäre Versorgung (Krankenhäuser ≥30.000 Fälle/Jahr), Laboratoriumsdiagnostik (≥1,5 Mio. Aufträge/Jahr oder kumulativ in Verbünden), Versorgung mit Arzneimitteln/Blut/Medizinprodukten. Strenge Schwellenwerte → nur große Labore/Ketten betroffen.
  • NIS-2: Gesundheitsdienstleistungen (inkl. Labore, EU-Referenzlabore, F&E Pharmazeutika/Medizinprodukte). Erfasst viele mittelgroße Labore/Praxen/MVZ ab Größenschwelle (≥50 MA oder ≥10 Mio. € Umsatz). Automatisch bwE, wenn KRITIS-Schwellen überschritten.

KRITIS-Betreiber (z. B. große Labore) gelten automatisch als bwE unter NIS-2 → sie müssen beide Regelwerke erfüllen, wobei NIS-2 zusätzliche Governance-, Melde- und Lieferkettenpflichten bringt.

Fazit und praktische Implikationen

  • NIS-2 ist der breite Cyber-Schirm für die Wirtschaft (EU-Harmonisierung, Fokus auf Digitalisierung und Managementverantwortung).
  • KRITIS-Dachgesetz ist der spezifische Resilienz-Rahmen für echte kritische Anlagen (physisch + cyber, engerer Kreis, All-Hazards).

Für Labore im Gesundheitswesen bedeutet das:

  • Große KRITIS-Labore müssen NIS-2-Pflichten (z. B. 24-h-Meldung, GF-Haftung) nachrüsten.
  • Mittelgroße Labore fallen oft nur unter NIS-2 (wE/bwE), nicht unter KRITIS.
  • Synergien nutzen: Bestehende B3S- oder ISO-27001-Systeme decken viel ab; Audits werden gegenseitig anerkannt, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Beide Gesetze erhöhen die Resilienz, fordern aber massive Umsetzungsanstrengungen – besonders in heterogenen Labor-IT/OT-Umgebungen. Betreiber sollten eine integrierte Gap-Analyse (Cyber + physisch) durchführen und Prioritäten setzen (z. B. OT-Segmentierung, Lieferkettensicherheit).

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LabNews.AI
The Editors in Chief of labnews.ai are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists.More details on X-Press Journalistenbüro GbRFind out more abot their books on Bestsellerwerkstatt.More Info on Wikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollbornhttps://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu