WDC-Sprecherin leugnet etablierte IWC-Protokolle zur Wal-Euthanasie und macht sich damit zur Komplizin tagelanger Tierquäler
Bianca König von Whale and Dolphin Conservation (WDC) hat heute gegenüber der dpa eine wissenschaftlich unhaltbare Position vertreten. Zur Euthanasie des schwer leidenden Buckelwals „Timmy“ sagte sie wörtlich: Die Option Einschläferung sei „vom Tisch“, weil „darüber bei so großen Säugetieren in der Praxis zu wenig bekannt“ sei. Es bestehe die Gefahr, dass sedierende Medikamente zu gering dosiert werden, sodass „man nicht ausschließen“ könne, dass das Tier die Tötung „bei vollem Bewusstsein miterlebt“. Auch eine Überdosierung könne zu Komplikationen führen.
Das ist falsch. Das ist gefährliche Desinformation. Und das widerspricht direkt den internationalen Standards, die im Anhang der heute eingereichten Strafanzeige gegen Umweltminister Till Backhaus wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG) detailliert aufgeführt sind.
Die Strafanzeige legt die Beweise schonungslos offen
Marita Vollborn und Vlad Georgescu haben heute Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Der zentrale Anhang enthält unter anderem den Report of the IWC Workshop on Euthanasia Protocols to Optimize Welfare Concerns for Stranded Cetaceans (London, 11.–13. September 2013, IWC-Dokument 3449). Dieser Workshop wurde von Experten aus elf Ländern erarbeitet – darunter führende Stranding-Spezialisten wie Paul Jepson (Chair), David Coughran und Craig Harms.
Kernbotschaften des IWC-Reports (direkt aus dem Dokument):
- Humaneness first: „Humaneness should be the first criteria for any euthanasia method, rather than concerns over aesthetics or public acceptance.“
Menschlichkeit steht vor allem anderen – auch vor dem Wunsch, ein Tier „in Ruhe sterben“ zu lassen. - Prolongiertes Leiden vermeiden: Bei großen gestrandeten Walen führt das passive Sterbenlassen zu massiven Qualen durch Schwerkraft, Dehydration, Überhitzung, Hautschäden und sekundäre Infektionen. Der Report empfiehlt daher, nach gescheiterten Rettungsversuchen (ca. 1–2 Gezeitenzyklen) aktive Euthanasie als most humane option ernsthaft zu prüfen.
- Pflicht zur mehrstufigen Sedierung: Vor jeder chemischen Tötung muss eine tiefe Sedierung + Analgesie erfolgen. Das Protokoll (referenziert auf Harms et al. 2014) sieht vor:
Midazolam (0,2 mg/kg) + Butorphanol (0,2 mg/kg als starkes Schmerzmittel) → Acepromazine → Xylazine (2–4 mg/kg).
Erst nach klinischer Kontrolle (kein Palpebralreflex, kein Jaw-Tone, keine Schmerzreaktion) erfolgt die letale Kaliumchlorid-Injektion (100 mg/kg intracardial über lange Nadel).
Explizit: KCl ohne vorherige ausreichende Sedierung ist ein welfare issue und unzumutbar. - Physikalische Methoden für große Buckelwale: Der Report hebt die von Coughran et al. (2012) dokumentierte cranial implosion mit gezielten Sprengladungen als eine der schnellsten und humansten Methoden für Wale von 9–15 m Länge hervor. Bei fünf dokumentierten Buckelwalen (9,1–12,7 m) führte sie in den meisten Fällen zu einem nahezu sofortigen Tod.
Der IWC-Workshop fordert zudem: Nur trainiertes Personal darf Euthanasie durchführen, alle Fälle müssen vollständig dokumentiert und Daten international geteilt werden, um die Protokolle weiter zu verbessern. Diese Empfehlungen sind seit über zehn Jahren bekannt und fließen direkt in nationale Leitlinien ein – etwa die Australian National Guidelines for Euthanasia of Stranded Large Whales (2024).
Vergleichsfälle zeigen: Es funktioniert
In Oregon (USA, November 2025) wurde ein vergleichbarer Buckelwal nach gescheiterten Rettungsversuchen nach dem NOAA-Protokoll (Sedierung + KCl) human euthanasiert – ohne Berichte über Bewusstsein oder Dosierungsprobleme. In Australien (Coughran-Fälle) führte die cranial implosion bei Buckelwalen derselben Größe wie Timmy zu schnellem, schmerzlosen Tod.
Fazit: König verrät den Tierschutz
Bianca König ignoriert oder leugnet etablierte, seit 2013 dokumentierte internationale Standards der IWC, NOAA und Australiens. Damit unterstützt sie genau die passive Haltung, die Timmy tagelang qualvolle Leiden zufügt – obwohl § 17 TierSchG dies ausdrücklich verbietet.
Die Strafanzeige gegen Backhaus stellt klar: Es gab zumutbare, wissenschaftlich fundierte Optionen zur Leidensbeendigung. Wer sie pauschal ablehnt, handelt tierschutzrechtlich unverantwortlich.
Bianca König schuldet der Öffentlichkeit und vor allem Timmy eine sofortige Korrektur ihrer Aussage – mit konkreten Belegen aus den IWC-, NOAA- und australischen Dokumenten. Bis dahin bleibt ihre Position nicht nur unwissenschaftlich, sondern eine direkte Missachtung des Tierschutzes.
Die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch. Wer sie ignoriert, verrät den Wal.
