Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesanzeiger vom 27. Februar 2026 die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ im Rahmen der europäisch-ukrainischen Initiative LUKE (Linking Ukraine to the European Research Area) veröffentlicht. Der multilaterale LUKE Joint Call ist seit dem 27. Februar 2026 geöffnet und läuft bis zum 15. Mai 2026 (23:59 CET). Er wird von 13 Förderorganisationen aus 11 Ländern gemeinsam umgesetzt, darunter das BMFTR (Deutschland), FWF und FFG (Österreich), NCN (Polen), TÜBITAK (Türkei) sowie ukrainische Partner wie NRFU und NASU.
Die Initiative zielt darauf ab, das ukrainische Wissenschafts- und Innovationssystem nach dem russischen Angriffskrieg wiederaufzubauen, zu modernisieren und auf den EU-Beitritt vorzubereiten. LUKE – eine Horizon-Europe-finanzierte Coordination and Support Action seit Januar 2025 – bündelt bilaterale und multilaterale Förderaktivitäten, um nachhaltige Partnerschaften zu schaffen, „Brain Circulation“ zu fördern und die Ukraine stärker in den Europäischen Forschungsraum (ERA) zu integrieren. Deutschland beteiligt sich aktiv, um langfristige Kooperationen in prioritären Bereichen zu stärken.
Thematische Schwerpunkte
Gefördert werden multilaterale Verbundprojekte in Grundlagen- und/oder angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation in vier zentralen Feldern (mit möglichen Unterthemen):
- Energie: Nachhaltige und erneuerbare Energie, Energiesicherheit.
- Cybersicherheit: Resilienz kritischer Infrastrukturen, anpassungsfähige Systeme.
- Medizin- und Gesundheitsforschung: Telemedizin (z. B. Fernbehandlungslösungen), biomedizinische Forschung (z. B. zelluläre Signalwege).
- Geistes- und Sozialwissenschaften: Sozialer Ausgleich, nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung, Wiederherstellung des Humankapitals.
Deutsche Partner können sich an allen Themen beteiligen; nationale Einschränkungen anderer Länder sind im „Terms of Reference“-Dokument auf der LUKE-Website zu prüfen.
Teilnahmebedingungen und Konsortialstruktur
- Mindestanforderung: Mindestens drei förderfähige Institutionen aus drei verschiedenen Ländern, darunter mindestens ein ukrainischer Partner.
- Koordinator: Ein Projektkoordinator (Lead Partner) wird benannt und reicht den Antrag zentral ein (über das System des Call-Sekretariats beim DLR).
- Deutsche Antragsteller: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Institutionen sowie Unternehmen (insbesondere KMU). Eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland ist erforderlich.
- Förderumfang für deutsche Partner: Bis zu 200.000 € pro Verbundvorhaben (Summe aller deutschen Partner), Laufzeit bis 24 Monate. Projektstart voraussichtlich Januar–März 2027.
- Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss; bis 100 % für nicht-wirtschaftliche Aktivitäten (z. B. Hochschulen), anteilig mit Eigenbeteiligung für wirtschaftliche Tätigkeiten (AGVO-konform). Förderfähig: Personal, Reisen/Aufenthalte, Sachmittel, Geräte, Workshops, Wissenschaftskommunikation, Open Access.
- Weitere Vorgaben: Schriftliche Kooperationsvereinbarung, keine indirekten Beihilfen an Unternehmen, Open-Access-Publikationen bevorzugt.
Einschätzung
Stärken:
- Hoher politischer und strategischer Stellenwert: Die Förderung adressiert direkt Wiederaufbau, EU-Integration und Resilienz in kriegsrelevanten Bereichen (Energie, Cyber, Gesundheit, Gesellschaft).
- Multilaterale Struktur schafft Synergien und reduziert bürokratische Hürden durch gebündelte nationale Förderregeln.
- Attraktive Bedingungen für deutsche Partner (hohe Förderquote, Reise- und Mobilitätsunterstützung, Fokus auf langfristige Partnerschaften).
- Potenzial für „Brain Circulation“ und Kapazitätsaufbau in der Ukraine, was langfristig auch europäische Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
Herausforderungen & offene Punkte:
- Strenge Konsortialvorgaben (mind. 3 Länder + Ukraine) erfordern frühzeitige Netzwerkbildung.
- Ukrainische Partner müssen stabil erreichbar sein – trotz Kriegslage ist dies eine Kernherausforderung.
- Thematische Abstimmung mit Partnerländern notwendig (z. B. manche fokussieren nur Grundlagenforschung).
- Antragsprozess zentralisiert beim DLR-Call-Sekretariat; nationale Ergänzungen (z. B. bei FWF) möglich.
- Budgetbegrenzung pro Projekt (200.000 € für deutsche Seite) erfordert effiziente Planung.
Insgesamt ist dies ein ambitionierter und zeitgemäßer Beitrag Deutschlands zur Unterstützung der Ukraine in Forschung und Innovation – ein konkreter Baustein zur Stärkung des ERA und zur langfristigen Stabilisierung des ukrainischen Wissenschaftssystems. Interessierte sollten umgehend Konsortien bilden und die detaillierten Call-Dokumente prüfen.
Weitere Informationen:
- Zentrale LUKE-Joint-Call-Seite: https://horizon-europe.org.ua/en/luke/joint-call/
- Terms of Reference und Topic Descriptions: Verfügbar auf der Website (inkl. Guide for Applicants).
- BMFTR-Informationen: https://www.bmftr.bund.de (Suche nach Ukraine-Förderung).
- Antragseinreichung: Über das Online-System des Call-Sekretariats (DLR).
