Verfassungsrechtliche Bedenken beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Verband Pharma Deutschland sieht in zentralen pharmarelevanten Regelungen des geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Maßnahmen gingen in ihrer Eingriffstiefe deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2025 noch als verhältnismäßig eingestuften Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hinaus. In einer veröffentlichten verfassungsrechtlichen Einordnung vom 29. Mai 2026 kritisiert der Verband insbesondere vier Maßnahmen: Der Verband argumentiert, dass der dynamisierte Herstellerabschlag zeitlich unbegrenzt sei und der gesetzgeberischen Kontrolle entzogen werde, was die Verhältnismäßigkeit infrage stelle. In Kombination mit dem Preismoratorium entstehe eine unnötige Doppelregulierung auf Preisebene. Die Clusterausschreibungen entwerten zudem die Nutzenbewertung nach AMNOG und ließen hinreichend bestimmte gesetzliche Kriterien für die Gruppenbildung vermissen. Die Beschränkung auf fünf Wirkstoffgruppen für die Evaluierungsphase sei gleichheitsrechtlich problematisch. Das Zusammenwirken aller Maßnahmen könne einen additiven, unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen nach Art. 12 Abs. 1 GG darstellen. Anders als beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz…


