eRezept-Aktualisierung zu BTM-Rezepten, T-Rezepten und strukturierter Dosieranweisung zur Kommentierung freigegeben
Berlin, 18. Juni 2025 – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine überarbeitete Version der Vorgaben für das elektronische Rezept (eRezept) zur öffentlichen Kommentierung freigegeben. Die Aktualisierung umfasst Anpassungen für Betäubungsmittelrezepte (BTM-Rezepte), T-Rezepte sowie die Einführung strukturierter Dosieranweisungen. Die Kommentierung ist bis zum 1. August 2025 unter https://hub.kbv.de/display/EREZEPT möglich, die neuen Vorgaben sollen ab dem 1. April 2026 gelten. Anpassungen für BTM- und T-Rezepte Die Weiterentwicklung des eRezepts zielt darauf ab, die Digitalisierung der Arzneimittelverordnung um Betäubungsmittel- und T-Rezepte zu erweitern, die bisher nur als Papierrezept ausgestellt werden dürfen. In der Technischen Anlage eRezept wurden hierfür folgende Änderungen vorgenommen: Diese Änderungen sollen die elektronische Verordnung von Betäubungsmitteln und teratogenen Substanzen ab Juli 2025 ermöglichen, wobei eine Testphase in Modellregionen bereits ab Oktober 2024 geplant war, jedoch aufgrund fehlender Haushaltsmittel verschoben wurde. Strukturierte Dosieranweisungen für mehr Präzision Ein weiterer Schwerpunkt der Aktualisierung…
