Definições da GOÄ em detalhes: O governo federal emite o regulamento – a autoadministração médica (BÄK) participa tecnicamente, mas não tem poder de decisão
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist und bleibt eine staatliche Rechtsverordnung. Sie wird ausschließlich von der Bundesregierung (federführend das Bundesministerium für Gesundheit/BMG) erlassen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates (§ 11 Bundesärzteordnung – BÄO). Das gilt unverändert auch für die geplante GOÄneu. Wörtlich § 11 BÄO (aktueller Stand März 2026):„Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Die ärztliche Selbstverwaltung – vor allem die Bundesärztekammer (BÄK) als Spitzenorganisation der 17 Landesärztekammern – hat keine Befugnis, die GOÄ selbst festzulegen oder zu erlassen. Das betont die BÄK selbst klar:„Die neue Gebührenordnung wird nicht von der Bundesärztekammer, sondern im Rahmen eines…



