Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten für Suchterkrankungen: G-BA passt Psychotherapie-Richtlinie an
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August 2025 Änderungen an der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen, die den Zugang zur ambulanten Psychotherapie für Menschen mit Suchterkrankungen deutlich verbessern. Die neuen Regelungen erweitern den Kreis der behandelbaren Substanzkonsume und lockern die Vorgaben zur Abstinenz, um eine flexiblere und patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen. Damit reagiert der G-BA auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen, wie etwa die Legalisierung von Cannabis, und stärkt die psychotherapeutische Versorgung im Bereich der Suchtbehandlung. Künftig können Patientinnen und Patienten mit Suchterkrankungen, die durch nahezu alle psychotropen Substanzen verursacht werden – sowohl legale als auch illegale – eine ambulante Psychotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Neben den bisher abgedeckten Substanzen wie Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen werden nun auch neue psychoaktive Substanzen, flüchtige Lösungsmittel und psychotrope pflanzliche Stoffe einbezogen. Diese Anpassung wurde notwendig, da die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene…


