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Nicht evidenzbasierte Leistungen in der GKV: Riskanter Kostentreiber

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland finanziert Leistungen aus den besonderen Therapierichtungen, die medizinisch nicht oder nur unzureichend evidenzbasiert sind. Dazu gehören homöopathische Behandlungen und Arzneimittel, anthroposophische Ansätze sowie phytotherapeutische Präparate. Diese Richtungen sind im Arzneimittelgesetz als besondere Therapierichtungen anerkannt und unterliegen geringeren Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis als konventionelle Arzneimittel. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft sie nicht im gleichen strengen Rahmen wie Regelleistungen. Stattdessen können die Krankenkassen sie freiwillig als Satzungsleistungen, über Selektivverträge oder in Wahltarifen und Bonusprogrammen erstatten. Der wissenschaftliche Konsens sieht bei diesen Methoden keine über den Placebo-Effekt hinausgehende Wirkung oder nur traditionell begründete Effekte ohne ausreichende moderne randomisierte kontrollierte Studien für breite Anwendungen. Dennoch nutzen zahlreiche Kassen diese Angebote, um sich im Wettbewerb um Versicherte zu differenzieren und Nachfrage zu bedienen. Die rechtliche Grundlage für diese Erstattungen liegt im Sozialgesetzbuch V und dem Arzneimittelgesetz. Seit der Gesundheitsreform 2007… 

抗生素使用量低于大流行前水平

2022年,法定医疗保险(GKV)共报销了3100万张处方,价值7.33亿欧元。这几乎占GKV门诊处方的四分之一。储备抗生素的比例为42%,与“新冠年”2020年和2021年大致持平,比2019年的处方比例低约5%。WIdO自2013年以来一直记录这些活性成分的处方数量呈下降趋势。