DiGA-Skandal: Patienten erhalten Apps auf Rezept ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis
Berlin – Viele Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden von Ärzten verordnet und von Krankenkassen bezahlt, obwohl ihr Nutzen nicht ausreichend belegt ist. Das Fast-Track-Verfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht vorläufige Zulassungen, bei denen Hersteller hohe Preise kassieren – zulasten der Beitragszahler. Laut dem DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands für 2025 wurden bis Ende des Jahres insgesamt 74 Anwendungen in das Verzeichnis aufgenommen. Nur 14 davon – rund 19 Prozent – konnten bereits bei der Aufnahme einen vollständigen Nachweis eines positiven Versorgungseffekts erbringen. Ein großer Teil startete vorläufig zur Erprobung. Ende 2025 befanden sich noch zehn Apps in dieser Phase, während 48 dauerhaft gelistet waren und 16 gestrichen wurden. Das System sieht vor: Bei unvollständigem Nachweis ist eine vorläufige Aufnahme für bis zu 12 Monate möglich, verlängerbar auf 24 Monate. In dieser Zeit dürfen die Apps zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen…



