Elektronische Patientenakte wird Pflicht: Digitalisierung im Gesundheitswesen stößt auf technische Hürden und Sicherheitsbedenken
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser sowie Apotheken in Deutschland, einschließlich der Regionen Berlin und Brandenburg, die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Diese zentrale digitale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten soll den Dokumentenaustausch zwischen Behandlungseinrichtungen erleichtern und Fehlerquellen minimieren. Für rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte bleibt die Einrichtung der Akte freiwillig, solange kein Widerspruch eingelegt wird. Dennoch werfen unvollständige technische Vorbereitungen und anhaltende Bedenken zur Cybersicherheit einen Schatten auf den Start. Experten warnen vor Risiken, die die Akzeptanz und den Nutzen des Systems gefährden könnten. Die ePA fungiert als digitaler Ordner, in dem Befunde, Laborwerte, Medikationspläne, Impfungen oder Röntgenbilder gespeichert werden. Patientinnen und Patienten behalten die volle Kontrolle: Sie entscheiden über Zugriffsrechte für Praxen, Kliniken oder Apotheken und können Dokumente einzeln sperren oder freigeben. Automatisch erteilt wird ein vorübergehender Zugriff – bei Praxen bis zu 90 Tage, bei Apotheken…
