Kein Zusatznutzen für Alzheimer-Medikament Donanemab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Alzheimer-Medikament Donanemab (Handelsname: Kisunla) keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie attestiert. Grundlage für den Beschluss sei die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Entscheidung bildet die Basis für die Preisverhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Hersteller. Donanemab ist nach Lecanemab (Leqembi) das zweite in der EU zugelassene Antikörper-Medikament zur Behandlung der frühen Alzheimer-Erkrankung. Es richtet sich an Patientinnen und Patienten mit nachgewiesener Amyloid-Pathologie im Stadium einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (MCI) oder einer beginnenden Alzheimer-Demenz. Ziel der Therapie sei es nicht, die Erkrankung zu heilen, sondern ihr Fortschreiten zu verlangsamen. Die Anwendung sei jedoch an enge Voraussetzungen geknüpft, darunter der Nachweis von Amyloid-Ablagerungen und der Ausschluss bestimmter Risikofaktoren. Zudem erfordere die Behandlung regelmäßige Infusionen und engmaschige MRT-Kontrollen. Daher komme sie nur für eine klar abgegrenzte und vergleichsweise kleine Patientengruppe…


