Berlin (LabNews Media LLC) – Am 22. Juni 2026 findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt. Auf der Liste der eingeladenen Auskunftspersonen und Verbände sucht man jedoch vergeblich nach Vertreterinnen und Vertretern der Labormedizin.
Obwohl das geplante Gesetz weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem haben wird – von der ambulanten Versorgung über Krankenhäuser bis hin zu Kostenstrukturen und Leistungskatalogen –, ist keine einzige Fachgesellschaft oder Berufsorganisation der Labormedizin eingeladen. Weder die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL), noch der Berufsverband der Ärzte für Laboratoriumsmedizin oder der ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin sind auf der Liste vertreten.
Die Labormedizin ist eine der zentralen Säulen der modernen Diagnostik. Rund 70 bis 80 Prozent aller medizinischen Entscheidungen basieren direkt oder indirekt auf Laborbefunden. Gerade bei einem Gesetz, das massive Einsparungen im Gesundheitswesen vorsieht, wäre eine fachliche Einbindung der Labormedizin naheliegend – etwa bei Fragen der Wirtschaftlichkeit von Laborleistungen, der Qualitätssicherung oder möglicher Leistungskürzungen.
Stattdessen dominieren auf der Einladungsliste vor allem Krankenkassenverbände, Ärztekammern, Klinikverbände, Patientenorganisationen und die pharmazeutische Industrie. Die weitgehende Ausblendung der Labormedizin wirft die Frage auf, ob die Komplexität und Bedeutung diagnostischer Leistungen bei der Ausgestaltung des Gesetzes ausreichend berücksichtigt werden.
Kritiker sehen in der Zusammensetzung der Anhörung ein weiteres Indiz dafür, dass das Gesetz vor allem unter Kostengesichtspunkten und weniger unter Versorgungsgesichtspunkten diskutiert wird. Die fehlende Stimme der Labormedizin könnte dazu führen, dass wichtige Aspekte der Diagnostikqualität und der langfristigen Patientensicherheit bei den Beratungen zu kurz kommen.
„Wer Prävention stärken will, sollte präventive Laborleistungen entsprechend der Inanspruchnahme unbudgetiert vergüten, denn damit wird die Vermeidung von Krankheiten oder die verbesserte Früherkennung gestärkt“, erklärt Prof. Dr. med. Jan Kramer, stellvertretender Vorsitzender des ALM e.V., mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. „Früherkennung und Screening helfen, schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden, Therapien früher einzuleiten und Folgekosten zu reduzieren. Diese Leistungen brauchen weiterhin eine verlässliche Finanzierung.“ Deshalb fordert der ALM e.V. erneut, G-BA-richtlinienbasierte Präventions- und Screening-Leistungen von geplanten Begrenzungsmechanismen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auszunehmen. Der Verband warnt davor, evidenzbasierte Früherkennung durch Budgetlogik auszubremsen. Zugleich widerspricht dies der Ausweitung von präventiven und diagnostischen Leistungen im Rahmen des ApoVWG.
Ob die fehlende Einladung der Labormedizin ein Versehen oder eine bewusste Entscheidung war, ist derzeit unklar. Fest steht: Bei einem so zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben bleibt eine der wichtigsten diagnostischen Disziplinen ungehört.
