In den ersten Monaten der COVID-19-Pandemie (März bis Mai 2020) herrschte extreme Unsicherheit über wirksame Therapien. Es gab keine zugelassenen antiviralen Mittel und keinen Impfstoff. Wissenschaftler und Regierungen prüften daher bestehende Medikamente, darunter die seit Jahrzehnten bekannten Malariamittel Chloroquin (CQ) und Hydroxychloroquin (HCQ). Diese zeigten in Zellkultur-Versuchen eine Hemmung der Virusvermehrung und waren Gegenstand kleiner, oft unkontrollierter Beobachtungsstudien (u. a. von Didier Raoult in Frankreich). Daraus entstand ein internationaler Hype, der auch Deutschland erreichte.
Spahns konkrete Handlungen und Aussagen
Am 18. März 2020 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Wir haben für die Bundesrepublik Deutschland bei Bayer bereits größere Mengen Chloroquine reserviert.“ Gleichzeitig würden Behörden die laufenden Studien „mit Hochdruck“ begleiten, um schnell zu klären, ob das Mittel bei Corona helfe.
Die Produktion erfolgte damals vor allem in Pakistan. Die Bundesregierung setzte sich für Exportgenehmigungen ein, obwohl medizinische Güter dort bereits Ausfuhrbeschränkungen unterlagen. Eine Sprecherin bestätigte später, dass die Regierung dazu beigetragen habe, dass ein Teil der Bestände nach Deutschland ausgeführt werden durfte. Berichte über eine mögliche persönliche Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel blieben unbestätigt.
Mitte April 2020 stellte Bayer der Bundesregierung acht Millionen Tabletten zur Verfügung (Spende/Bereitstellung). Das Mittel war in Deutschland als Resochin bekannt, aber nicht mehr regulär im Handel.
Spahns öffentliche Formulierungen blieben vorsichtig. In einem Interview mit der Bild (Anfang April 2020), in dem er nach dem Bayer-Medikament gefragt wurde, sagte er: Es gebe eine Reihe von Studien, unter anderem mit diesem Mittel, und auch bei anderen Arzneimitteln Hinweise, dass sie die Viruslast senken könnten. Er betonte den Bedarf an zuverlässigen Studien. Medienüberschriften wie „Spahn hofft … auf Malaria-Medikament“ überzeichneten den Inhalt; Spahn brachte das Mittel nicht selbst als Hoffnungsträger ins Spiel.
Ende Mai 2020 gab das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Teil der Tabletten an den Hersteller zurück. Begründung des Ministeriums: „Aufgrund aktueller Erkenntnisse wurde ein Teil der zur Verfügung gestellten Arzneimittel an die Hersteller zurückgegeben.“ Diese stünden dann wieder für andere Indikationen (Malaria, Rheuma) zur Verfügung. Das BMG verwies auf die genaue Beobachtung der Risikoeinschätzung in enger Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das BfArM und die EMA warnten bereits ab April/Mai 2020 vor schwerwiegenden Nebenwirkungen (insbesondere QT-Verlängerung und Herzrhythmusstörungen) bei Anwendung zur COVID-19-Behandlung, besonders in höheren Dosen oder in Kombination mit bestimmten Antibiotika. Die WHO setzte entsprechende Studienarme aus bzw. stoppte sie.
Wissenschaftlicher Verlauf und Evidenzlage
Die frühen Hoffnungen beruhten auf in-vitro-Daten und kleinen, methodisch schwachen Studien ohne adäquate Kontrollgruppen. Größere randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) widerlegten den Nutzen rasch:
- Die britische RECOVERY-Studie (Ergebnisse Juni 2020, final NEJM) zeigte bei hospitalisierten Patienten keine Reduktion der 28-Tage-Mortalität durch HCQ (27,0 % vs. 25,0 % Usual Care); tendenziell sogar Nachteile bei Entlassung und Progression.
- Die WHO-Solidarity-Studie bestätigte denselben Befund: keinen Nutzen.
- Meta-Analysen randomisierter Trials kamen zu dem Schluss, dass HCQ mit einer erhöhten Mortalität assoziiert war (OR ca. 1,11); für CQ lag keine ausreichende Evidenz für einen Nutzen vor. Risiken (kardiale Arrhythmien, weitere Nebenwirkungen) waren real und dosisabhängig.
Die FDA widerrief die Notfallzulassung (EUA) für CQ/HCQ bei COVID-19. Heute gilt der Konsens der evidenzbasierten Medizin: CQ und HCQ haben keinen Stellenwert in der COVID-19-Therapie (weder stationär noch ambulant/prophylaktisch). Sie bleiben für ihre zugelassenen Indikationen (bestimmte Autoimmunerkrankungen, Malaria in bestimmten Regionen) relevant.
Retrospektive kritische Einordnung
Die Reservierung und Entgegennahme der Tabletten war in der damaligen Unsicherheit nachvollziehbar: Viele Länder handelten analog, und die Kosten der Spende lagen beim Hersteller. Spahn formulierte keine Gewissheit über die Wirksamkeit und betonte Studienbedarf. Die schnelle Rückgabe nach negativen Daten war korrekt und evidenzorientiert.
Kritisch zu bewerten ist jedoch der Kontext des Hypes: Politische und mediale Aufmerksamkeit (international stark getrieben durch Donald Trump und andere) überhöhte schwache Evidenz. Die diplomatischen und logistischen Ressourcen für ein Mittel, das sich innerhalb weniger Wochen als unwirksam und potenziell riskant herausstellte, illustrieren ein generelles Problem der frühen Pandemiephase – die Versuchung, auf „irgendetwas“ zu setzen, bevor rigorose RCTs vorlagen. In Deutschland kam es nicht zu einer systematischen Off-Label-Empfehlung oder Massenverschreibung durch das BMG; das BfArM beschränkte den Einsatz sogar, um die Versorgung chronisch Kranker zu sichern.
Die Episode zeigt exemplarisch die Grenzen von „repurposing“ unter Zeitdruck und die Notwendigkeit, politische Kommunikation strikt an der Qualität der Evidenz auszurichten. Spahns Rolle war dabei eher reaktiv und vorsorglich als treibend – im Gegensatz zu prominenteren internationalen Akteuren. Die späteren, deutlich größeren Kritikpunkte an seiner Amtsführung (Maskenbeschaffung) betrafen andere Bereiche. Für CQ/HCQ bleibt die Bilanz klar: ein früher Irrweg, der durch Daten korrigiert wurde.
