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Aktualisierte Richtlinie zum Umgang mit Lipiden und Cholesterin

Das American College of Cardiology (ACC), die American Heart Association und neun weitere führende medizinische Verbände haben heute eine aktualisierte Richtlinie für die Behandlung von Dyslipidämie und abnormalen Spiegeln einer oder mehrerer Arten von Lipiden oder Lipoproteinen im Blut, einschließlich Cholesterin und Triglyceriden, herausgegeben. Es wird geschätzt, dass 1 von 4 Erwachsenen in den USA hohe Werte an Lipoprotein-Cholesterin niedriger Dichte (LDL-C) aufweist, die das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhen. Die Leitlinie fasst evidenzbasierte Empfehlungen zur Behandlung von Dyslipidämien in einem Dokument zusammen und bietet einen umfassenden “One-Stop-Shop” für die beste Beurteilung und Behandlung verschiedener Blutfette, um das Risiko einer Person, an einer atherosklerotischen Herz-Kreislauf-Erkrankung (ASCVD) zu erkranken, wirksam zu senken. ASCVD wird durch die Ansammlung von Fettablagerungen in den Arterien verursacht und ist weltweit die häufigste Todesursache. Das Dokument wurde heute gemeinsam veröffentlicht JACC, die Flaggschiffzeitschrift des American College… 

Neues MRT-Protokoll verbessert Lokalisierung paraklinoider Aneurysmen

Chinesische Neurochirurgen haben ein modifiziertes hochauflösendes Magnetresonanztomographie-Protokoll entwickelt, das die genaue Lage paraklinoider Aneurysmen (PAs) zuverlässiger bestimmen kann. Das Verfahren nutzt die Kerbe der Liquor cerebrospinalis und verstärkte Signale im Sinus cavernosus als Orientierungspunkte und verzichtet auf variable knöcherne Landmarken, wie sie bei der Computertomographie-Angiographie üblich sind. Die Studie wurde im Chinese Neurosurgical Journal veröffentlicht. Das Protokoll kombiniert Flugzeit-MR-Angiographie mit dünnschichtigen T2- und kontrastverstärkten T1-Sequenzen in koronarer und sagittaler Ebene. In einer Untersuchung an 69 Patienten mit 75 unbehandelten paraklinoiden Aneurysmen wurden diese nach der Barami-Klassifikation in fünf Subtypen eingeteilt. Die Mehrzahl der Aneurysmen lag im medialen Klinoidsegment. 48 befanden sich im Sinus cavernosus, 24 im Subarachnoidalraum und der Rest im Übergangsbereich. Aneurysmen vom Typ S waren überwiegend subarachnoidal lokalisiert und gelten daher als potenziell risikoreicher. Typ P und Typ V lagen hauptsächlich im Sinus cavernosus. Das Verfahren ist strahlungsfrei… 

Forscher identifizieren den wichtigsten genetischen Risikofaktor für seltene Formen der Demenz

Forscher des VIB und der Universität Antwerpen haben einen wichtigen genetischen Risikofaktor für eine seltene Form der frontotemporalen Demenz identifiziert. Die heute in Nature Genetics veröffentlichte Entdeckung bietet einen biologischen Einstiegspunkt für einen Krankheitssubtyp, der schwer zu untersuchen war. Es könnte nicht nur dazu beitragen, die Diagnose und Patientenstratifizierung zu verbessern, sondern auch neue Wege für gezielte Behandlungen eröffnen. Frontotemporale Demenz oder FTD ist seltener und weniger bekannt als die Alzheimer-Krankheit, dennoch ist sie eine der Hauptursachen für Demenz in jüngeren Jahren. Es beeinflusst die Gehirnregionen, die an Verhalten, Persönlichkeit, Entscheidungsfindung und Sprache beteiligt sind. Zu den frühen Symptomen zählen daher häufig Veränderungen im Sozialverhalten, Empathieverlust, Impulsivität oder Sprachschwierigkeiten, manchmal lange bevor Gedächtnisprobleme offensichtlich werden. Prof. Rosa Rademakers (VIB-UEntwerpen Center for Molecular Neurology) hat ihre Karriere auf der Kartierung der genetischen Grundlagen verschiedener Formen frontotemporaler Demenz aufgebaut. Eine spezifische Form… 

Forscher durchbrechen jahrzehntealte Engpässe bei der Herstellung von Chemotherapeutika

Einem internationalen Forscherteam ist ein Durchbruch bei der Produktion von Doxorubicin, einem lebenswichtigen Chemotherapeutikum, gelungen. Die Studie identifiziert und löst molekulare „Engpässe“, die die natürliche Produktion dieses Arzneimittels seit über 50 Jahren eingeschränkt haben. Doxorubicin ist ein Chemotherapeutikum, das erstmals in den 1970 er Jahren für medizinische Zwecke zugelassen wurde. Es ist ein Eckpfeiler bei der Behandlung verschiedener Krebsarten, darunter Brustkrebs, Blasenkrebs, Lymphome und Karzinome. Jährlich erhalten über eine Million Patienten die Behandlung. Allerdings produzieren Bakterien dieses wichtige Medikament von Natur aus sehr ineffizient. Folglich ist die Pharmaindustrie auf teure, mehrstufige halbsynthetische Verfahren angewiesen. „Wir haben mehrere unabhängige Faktoren aufgedeckt, die die Bildung von Doxorubicin einschränken“, sagt Researcher Keith Yamada, PhD, PhD Von der Universität Turku in Finnland, leitender Wissenschaftler der Studie. „Durch die Behebung dieser Engpässe haben wir rationelles Dehnungs-Engineering genutzt, um den Weg für eine kostengünstige Fertigung zu ebnen, die… 

Vitamin B2 schützt Krebszellen vor programmiertem Zelltod

Vitamin B2 (Riboflavin) spielt offenbar eine entscheidende Rolle beim Schutz von Krebszellen vor Ferroptose, einer speziellen Form des programmierten Zelltods. Das haben Forschende des Rudolf-Virchow-Zentrums der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) entdeckt. Die Ergebnisse, die in der Fachzeitschrift „Nature Cell Biology“ erschienen sind, eröffnen neue Perspektiven für krebstherapeutische Strategien. Ferroptose wird durch eisenabhängige Lipidperoxidation ausgelöst, die die antioxidativen Schutzsysteme der Zelle überfordert. Krebszellen entgehen diesem Zelltod häufig durch Verstärkung ihrer Redox-Abwehrsysteme. Die Studie zeigt, dass Vitamin B2-Metaboliten das Protein FSP1 unterstützen, das gesunde Zellen vor Ferroptose schützt – und offenbar auch Tumorzellen. In Zellmodellen und mit Genom-Editing konnten die Wissenschaftler nachweisen, dass ein Mangel an Vitamin B2 Krebszellen anfälliger für Ferroptose macht. Als potenziellen Inhibitor testeten sie Roseoflavin, eine natürliche, vitamin-B2-ähnliche Verbindung aus Bakterien. In niedrigen Konzentrationen löste der Stoff Ferroptose in Krebszellmodellen aus. Die Forschenden sehen darin einen ersten Beleg für… 

Detaillierte Kritik der Radiologie an der GOÄneu (Entwurf 2025) – Stand März 2026

Die Radiologie (vertreten durch Berufsverband der Deutschen Radiologie e.V. (BDR), Deutsche Röntgengesellschaft (DRG), Radiologie Initiative Westfalen-Lippe (RIWL), Radiologie Initiative Bayern und weitere) ist einer der schärfsten und am stärksten betroffenen Kritiker der geplanten GOÄneu. Der Entwurf (948 Seiten, Mai 2025 vom 129. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit angenommen) wird von den radiologischen Verbänden als existenzbedrohend abgelehnt – trotz Clearingverfahren und Übergabe an das BMG (Regelungsentwurf Mitte 2026 erwartet, Inkrafttreten frühestens 2027). Die alte GOÄ gilt weiter. 1. Kernkritik: Drastische Honorarkürzung technisch-diagnostischer Leistungen 2. Fehlende betriebswirtschaftliche Berücksichtigung realer Kosten 3. Konkrete Auswirkungen auf Praxen und Versorgung 4. Prozess- und Systemkritik 5. Aktive Maßnahmen der Radiologie-Verbände Fazit der Radiologie (Stand März 2026):Die GOÄneu modernisiert zwar das Leistungsverzeichnis, benachteiligt aber gezielt und unverhältnismäßig die diagnostischen Fächer. Die Verbände fordern Nachbesserungen (Transparenz, realistische Kalkulation, Inflationsausgleich) oder Ablehnung. Ohne Korrekturen droht „Reform oder Ruin“ –… 

Kritikpunkte an der GOÄneu (Entwurf, Stand März 2026)

Der Entwurf der GOÄneu (948 Seiten, vom 129. Deutschen Ärztetag Mai 2025 mit 212:19:8 Stimmen gebilligt, seit Juni 2025 beim BMG) stößt trotz breiter Mehrheit auf anhaltende und teils vehemente Kritik – vor allem aus technisch-diagnostischen und apparateintensiven Fachgruppen. Die Kritikpunkte sind seit 2024/2025 bekannt, wurden im Clearingverfahren (Oktober 2024 – Mai 2025) teilweise adressiert, aber viele bleiben bestehen. Eine Online-Petition „Stoppen der Novellierung der GOÄneu“ lief bis Juli 2025 und sammelte Tausende Unterschriften. 1. Massive Honorarkürzungen in technischen Fächern (Hauptkritikpunkt) 2. Fehlende Transparenz und unzureichende Einbeziehung der Fachgruppen 3. Wegfall bewährter Flexibilitätsinstrumente 4. Kein echter Inflationsausgleich und langfristige Risiken 5. Weitere fachspezifische und systemische Kritik Aktueller Stand März 2026 Fazit: Die GOÄneu modernisiert und schafft Rechtssicherheit, aber die Umverteilung von technisch-apparativen zu sprechenden/koordinierenden Leistungen spaltet die Ärzteschaft massiv. Technische Fächer sehen ihre Existenz bedroht, während hausarzt- und beratungsnahe Fächer… 

GOÄneu (Entwurf 2025) vs. EBM im detaillierten Vergleich – Stand März 2026

Die GOÄneu (Entwurf, vom 129. Deutschen Ärztetag Mai 2025 gebilligt, 948 Seiten, seit Juni 2025 beim BMG) ist noch keine gültige Verordnung. Die alte GOÄ (1982/1996) gilt weiterhin. Ein Regelungsentwurf des BMG ist für Mitte 2026 angekündigt; realistisches Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 (laut BÄK-Präsident Reinhardt) oder 2028. Der EBM ist dynamisch und wird laufend angepasst (aktuelle Fassung Q1/2026, Orientierungspunktwert 12,7404 Cent ab 01.01.2026). Beide Systeme bleiben bewusst getrennt: GOÄneu für Privat-/PKV-/Selbstzahler, EBM exklusiv für GKV-Vertragsärzte. 1. Rechtsgrundlage und Entscheidungshoheit Aspekt GOÄneu (geplanter Entwurf) EBM (aktuell) Rechtsform Staatliche Rechtsverordnung (§ 11 BÄO, mit geplanter Änderung) Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 87 SGB V) Wer erlässt / entscheidet Bundesregierung (BMG) mit Zustimmung Bundesrat; GeKo gibt nur Empfehlungen Bewertungsausschuss (paritätisch KBV + GKV-Spitzenverband; bei Patt unparteiischer Vorsitzender) Anpassungsgremium Gemeinsame Kommission (GeKo): 4 BÄK + 2 PKV + 2 Beihilfe; paritätisch, einvernehmlich Empfehlungen ? bei… 

GOÄ und EBM im detaillierten Vergleich: Staatliche Verordnung vs. echte Selbstverwaltung – Privatmedizin vs. GKV (Stand März 2026)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sind die beiden zentralen Honorarordnungen für ambulante ärztliche Leistungen in Deutschland. Sie unterscheiden sich grundlegend in Rechtsform, Zuständigkeit, Vergütungssystematik und Anpassungsdynamik. Die GOÄ gilt für privat Versicherte (PKV), Selbstzahler und IGeL; der EBM ausschließlich für gesetzlich Versicherte (GKV). Eine Zusammenführung ist politisch nicht geplant. 1. Rechtsgrundlage und Festlegung – Wer entscheidet? Aspekt GOÄ EBM Rechtsform Staatliche Rechtsverordnung (§ 11 Bundesärzteordnung – BÄO) Vereinbarung der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 87 SGB V) Wer erlässt Bundesregierung (federführend BMG) mit Zustimmung des Bundesrates Bewertungsausschuss (paritätisch: 3 KBV + 3 GKV-Spitzenverband; bei Patt unparteiischer Vorsitzender) Entscheidungshoheit Allein Staat (BÄK liefert nur fachlichen Entwurf) Echte Selbstverwaltung – KBV und GKV-Spitzenverband beschließen bindend Aktueller Status Alte GOÄ (1982/1996) gilt weiter. GOÄneu-Entwurf (948 Seiten) seit Juni 2025 beim BMG; Regelungsentwurf Mitte 2026 geplant, Inkrafttreten frühestens 01.01.2027 Laufend aktualisiert… 

GOÄ-Festlegung im Detail: Die Bundesregierung erlässt die Verordnung – die ärztliche Selbstverwaltung (BÄK) gestaltet fachlich mit, hat aber keine Entscheidungshoheit

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist und bleibt eine staatliche Rechtsverordnung. Sie wird ausschließlich von der Bundesregierung (federführend das Bundesministerium für Gesundheit/BMG) erlassen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates (§ 11 Bundesärzteordnung – BÄO). Das gilt unverändert auch für die geplante GOÄneu. Wörtlich § 11 BÄO (aktueller Stand März 2026):„Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Die ärztliche Selbstverwaltung – vor allem die Bundesärztekammer (BÄK) als Spitzenorganisation der 17 Landesärztekammern – hat keine Befugnis, die GOÄ selbst festzulegen oder zu erlassen. Das betont die BÄK selbst klar:„Die neue Gebührenordnung wird nicht von der Bundesärztekammer, sondern im Rahmen eines…