Pflegeheimbetreiber, die weniger Personal einsetzen als vertraglich mit den Pflegekassen vereinbart, werden nach Ansicht der AOK Nordost finanziell zu selten zur Verantwortung gezogen. Die Krankenkasse fordert gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband, dass zu viel gezahlte Gelder für Personal künftig vollständig zurückgezahlt werden müssen.
Dies solle über eine Senkung der Eigenanteile im darauffolgenden Jahr erfolgen, teilte die AOK Nordost mit. Grund für die derzeitige Situation sei eine Gesetzeslücke, erklärte Jens Kreutzer, Fachbereichsleiter Pflege der AOK Nordost. Kassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber verhandelten im Voraus die Kosten für einen Pflegeplatz, wonach sich auch die Höhe der Eigenanteile richte. Im Nachhinein werde jedoch selten überprüft, ob das Geld tatsächlich zweckgebunden für Personal ausgegeben worden sei. Überschüsse dürften nach dem Elften Sozialgesetzbuch als Gewinne einbehalten werden.
Zwar könnten die Kassen bei nachgewiesener absichtlicher Unterbesetzung oder lang unbesetzten Stellen Leistungskürzungen verlangen. Diese müssten jedoch von Betreibern, Kassen und Sozialhilfeträgern gleichermaßen akzeptiert werden, sonst entscheide eine Schiedsstelle. In der Praxis geschehe eine Rückzahlung an die Bewohner nur sehr selten, kritisierte die AOK.
Sozialhilfeträger wie die Berliner Gesundheitsverwaltung stuften das Verfahren ebenfalls als aufwändig und bürokratisch ein. Es bestehe gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf, forderte Kreutzer. Die Pflegekassen müssten Vergütungskürzungen bei nachgewiesener Personalunterdeckung schneller, rechtssicherer und mit realistischen Nachweisanforderungen durchsetzen können.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht nach Angaben einer Sprecherin derzeit keinen Änderungsbedarf. Es verwies darauf, dass bei einem planmäßigen und zielgerichteten Verstoß gegen Verpflichtungen der Versorgungsvertrag gekündigt werden könne. In solchen Fällen hätten die Pflegekassen die Möglichkeit, betrügerischem Handeln mit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten.
Die AOK Nordost hält diese Möglichkeit jedoch für weitgehend theoretisch. Wegen des Mangels an Heimplätzen sei eine Kündigung von Pflegeverträgen praktisch unmöglich, da die betroffenen Bewohner weiter versorgt werden müssten. Zudem sei es rechtlich schwierig, Heimbetreibern schlechte Qualität nachzuweisen.


