Philips Respironics Desaster: Betroffene Versicherte können sich Sammelklage in Italien anschließen
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein potenziell schadhaftes Beatmungsgerät der Firma Philips Respironics genutzt haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Darüber informiert der AOK-Bundesverband. Für die Betroffenen entstehen hierbei auch im Falle einer möglichen Niederlage vor Gericht keinerlei Anwalts- oder Prozesskosten. Hintergrund ist ein im Sommer 2021 öffentlich gewordener Serienschaden bei Philips-Beatmungsgeräten, die bei beatmungspflichtigen Patientinnen und Patienten zur Anwendung gekommen sind. In den Geräten wurde ein Schaumstoff verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Laut Hersteller kann die Nutzung der betroffenen Geräte schwere Folgen für die Gesundheit haben, auch ein toxisches oder karzinogenes Risiko kann nicht ausgeschlossen werden (BfArM-Referenznummer 11651/21 und 11652/21). Der Hersteller Philips Respironics soll, so die Ermittlungen der zuständigen Aufsichtsbehörde in den USA (FDA), spätestens seit dem Jahr 2015 von den potenziellen Gesundheitsgefahren gewusst, die Geräte aber dennoch…

