Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 6. September 2026 statt. Umfragen der Institute Forschungsgruppe Wahlen, Infratest dimap und INSA vom August/Anfang September 2026 sehen die AfD bei 40–43 Prozent, die CDU bei 22–23 Prozent. Eine absolute Mehrheit der Sitze ist nach den vorliegenden Erhebungen nicht sicher; sie hängt davon ab, wie viele weitere Parteien die Fünfprozenthürde überwinden. Die übrigen im Landtag vertretenen oder kandidierenden Parteien schließen eine Koalition mit der AfD aus. Die AfD strebt eine Alleinregierung an. Der Landesverfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein.
Eine Regierungsbildung ist damit nicht automatisch gleichbedeutend mit einem „Sieg“ im Sinne einer handlungsfähigen Mehrheit. Scheitert sie, bleibt die bisherige Koalition aus CDU, SPD und FDP (seit Januar 2026 Kabinett Schulze) geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung steht. Gesundheit und Hochschulen sind weitgehend Ländersache; Bundesrecht, das Grundgesetz (insbesondere Art. 5 Abs. 3 Wissenschaftsfreiheit), EU-Recht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begrenzen landespolitische Eingriffe.
Gesundheitspolitik: Programmpunkte und Zuständigkeiten
Das Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt 2026 und die bundespolitischen Positionen der Partei (Wahlprogramm 2025, Fraktionsanträge) enthalten folgende dokumentierte Forderungen:
- Krankenhausstruktur: Ablehnung der bundesweiten Krankenhausreform. Forderung nach Abschaffung der Fallpauschalen und Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen. Keine weiteren Privatisierungen; Kommunen und öffentliche Träger sollen Vorrang haben, privatisierte Häuser gegebenenfalls in öffentliche oder gemeinnützige Trägerschaft zurückgeführt werden. Ausbau regionaler Gesundheitszentren, Erhalt von Notaufnahmen, Stärkung des Rettungsdienstes.
- Ambulante Versorgung und Nachwuchs: Mehr Medizinstudienplätze (im Landesprogramm mindestens plus 20 Prozent), Landarztstipendium mit Bindung an unterversorgte Regionen, Abkehr vom Numerus clausus zugunsten eigener Eignungsverfahren. Vorrang für Studienbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit in Medizin und Zahnmedizin. Kritik an ausländischen Ärzten wegen Sprach- und Kulturunterschieden; Forderung nach uneingeschränkter fachlicher und sprachlicher Gleichwertigkeit (Niveau C1).
- Pflege: Aufwertung der Pflegeberufe, Abbau von Dokumentation, Rückkehr zu getrennten Pflegeausbildungen, höhere Unterstützung pflegender Angehöriger, Ausbau ambulanter Palliativversorgung.
- Arzneimittel: Meldepflicht bei Lieferengpässen, Exportstopp betroffener Präparate, nationale Reserve für zwei Monate, Stärkung der Produktion in der EU.
- Pandemien, Impfungen, internationale Organisationen: Keine Impfpflichten oder medizinische Zwangsmaßnahmen. Parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Reform der WHO oder Austritt; Ablehnung des WHO-Pandemieabkommens als Eingriff in nationale Souveränität und körperliche Selbstbestimmung. Beibehaltung der Zustimmungsregelung bei der Organspende.
Sachsen-Anhalt hat zwei Universitätsmedizinen (Halle und Magdeburg) mit Zielvereinbarungen bis 2029, die Planungssicherheit bei Zuschüssen und Investitionen vorsehen. Das Land finanziert unter anderem große Klinikneubauten (z. B. rund 180 Millionen Euro für einen Neubau in Halle). Personalmangel und ländliche Unterversorgung sind dokumentierte strukturelle Probleme; ein Landarztstipendium und zusätzliche Studienplätze sind auch von anderen Parteien diskutiert worden. Ob die von der AfD genannten Kapazitätssteigerungen und Rekommunalisierungen im Landeshaushalt finanzierbar sind, ist eine offene Haushaltsfrage. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat die Mehrausgaben des AfD-Programms in mehreren Ressorts grob beziffert; im Bereich Gesundheit/Pflege liegen die Schätzungen im dreistelligen Millionenbereich jährlich, abhängig von der Umsetzungstiefe.
Bundespolitisch wirken Landesregierungen über den Bundesrat auf Krankenhausfinanzierung, GKV-Strukturen und internationale Gesundheitsverträge ein. Eine AfD-geführte Landesregierung könnte dort Anträge stellen oder Vorhaben blockieren, die eine Mehrheit der Länder brauchen. Sie ändert damit nicht automatisch Bundesgesetze.
Wissenschaft und Hochschulen: Programmpunkte und institutionelle Reaktionen
Im Kapitel Wissenschaft des Landesprogramms 2026 heißt es, die deutsche Wissenschaft habe Authentizität und die Fähigkeit zu „ideologiefreiem Wissen“ verloren und befinde sich im Niedergang. Gefordert werden unter anderem:
- Stärkere Grundfinanzierung der Hochschulen und Reduzierung der Abhängigkeit von Drittmitteln. Die DFG und Stiftungen würden „politische Anforderungen an jede Projektförderung“ stellen; Forschung, die den „politischen Mainstream“ zu Klima, Migration oder COVID-19 nicht bestätige, werde nicht gefördert.
- Beendigung der Förderung von Gender Studies und postkolonialen Studien; bestehende Professuren sollen nicht nachbesetzt, laufende Projekte nicht verlängert werden.
- Streichung von Gleichstellungsbeauftragten und Quoten aus dem Hochschulgesetz; Ersetzung von „Gleichstellung“ durch „Gleichberechtigung“.
- Rückabwicklung des Bologna-Prozesses, Wiedereinführung von Diplom, Magister und Staatsexamen.
- Einrichtung neuer Strukturen: Lehrstuhl für Bevölkerungswissenschaft, Landesinstitut für kritische Islamforschung, Institut bzw. Förderung „kritischer Klimaforschung“.
- Einschränkung studentischer Mitbestimmung; Hochschulen sollen Bewerber über Aufnahmeprüfungen auswählen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat diese Passagen öffentlich zurückgewiesen. DFG-Präsidentin Katja Becker erklärte auf der Jahresversammlung 2026, die Aussagen ließen ein Wissenschaftsverständnis erkennen, das mit den Grundprinzipien der Verfassung unvereinbar sei. Die Behauptung politischer Vorgaben in der DFG-Förderung sei unbegründet; die Vergabe erfolge über unabhängige Fachbegutachtung. Die DFG und andere Wissenschaftsorganisationen haben Arbeitsgruppen zur Resilienz eingerichtet und Szenarien erörtert, darunter verstärkten Rechtsschutz für Forschende und im Extremfall Unterstützung bei Standortwechseln innerhalb Deutschlands.
Ähnliche Besorgnisse äußerten unter anderem die Präsidentin der Leopoldina, Bettina Rockenbach, und der Präsident des IWH Halle, Reint Gropp: internationale Rekrutierung und die Reputation der Standorte Halle und Magdeburg könnten leiden. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung wertete Initiativen der AfD-Landtagsfraktion und das Regierungsprogramm als Kurs auf hierarchischere, politisch stärker gesteuerte Hochschulen. Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und Wissenschaftsorganisationen warnte vor „autoritärer Hochschulpolitik“.
Rechtlich bleibt Art. 5 Abs. 3 GG Maßstab. Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen, Haushaltsgesetze und das Hochschulgesetz sind Hebel einer Landesregierung; die inhaltliche Steuerung einzelner Forschungsrichtungen über Förderbedingungen oder Stellenpläne ist rechtlich umstritten und gerichtlich überprüfbar. Drittmittel der DFG, des Bundes und der EU fließen nicht ausschließlich über das Land. Die Universitäten Halle-Wittenberg und Magdeburg sowie die außeruniversitären Institute (u. a. Max-Planck, Leibniz, Fraunhofer-Standorte) sind in nationale und internationale Verbünde eingebunden.
In der Klimaforschung vertritt die AfD seit dem Grundsatzprogramm 2016 die Position, der menschengemachte Charakter der Erwärmung sei nicht hinreichend belegt bzw. die darauf gestützte Politik sei ideologisch. Das Landesprogramm fordert, der „Klimarettungsindustrie“ Mittel zu entziehen und „kritische Klimaforschung“ zu ermöglichen. Das steht im Widerspruch zum Stand der Klimawissenschaft, wie ihn u. a. der IPCC und die Leopoldina zusammenfassen. Eine Landesregierung kann Landesenergieagenturen oder eigene Förderlinien umsteuern; sie ändert nicht die Datenlage oder Bundes- und EU-Klimarecht.
Bund: begrenzter unmittelbarer, möglicher mittelbarer Einfluss
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erhielt die AfD 20,8 Prozent. Aktuelle Sonntagsfragen vom September 2026 sehen sie bundweit bei etwa 27–29 Prozent, die Union bei etwa 20–22 Prozent. Die nächste Bundestagswahl ist für 2029 vorgesehen. Eine Landesregierung in Magdeburg verschafft der Partei eine Stimme im Bundesrat und Sichtbarkeit, ersetzt aber keine Bundestagsmehrheit.
Im Bundestag hat die AfD-Fraktion wiederholt Anträge zu WHO-Austritt oder -Reform, Streichung von Mitteln für als ideologisch bezeichnete Programme (Gender, Nachhaltigkeit, Pandemievorsorge), Stärkung von MINT und Kernforschung sowie Corona-Aufarbeitung gestellt. Gesundheitspolitische Sprecher fordern kostendeckende Steuerzuschüsse für Bürgergeld-Bezieher in der GKV, Abschaffung der Fallpauschalen und Lieferketten-Regelungen für Arzneimittel. Diese Positionen sind im Parlament dokumentiert; sie sind bisher nicht Regierungsmehrheit.
Ein AfD-regiertes Land könnte im Bundesrat Vorhaben zu Krankenhausreform-Nachbesserungen, Forschungsrahmenprogrammen oder internationalen Gesundheitsverträgen verzögern oder mit anderen Ländern Kompromisse erzwingen. Umgekehrt bleiben Bundeshaushalt, DFG-Mittel, BMBF-Programme und EU-Förderung (Horizon) die Hauptquellen der außeruniversitären und wettbewerblichen Forschung.
Was sich faktisch ändern kann – und was nicht automatisch folgt
Änderbar auf Landesebene wären: Hochschulgesetz und Zielvereinbarungen, Stellenpläne und Landesförderlinien, Investitionsschwerpunkte der Uniklinika, Studienplatzzahlen und Stipendienprogramme, landeseigene Energie- und Klimaagenturen, Personalpolitik in Landesbehörden (Gesundheitsämter, Landesuntersuchungsanstalten).
Nicht automatisch änderbar wären: grundgesetzliche Wissenschaftsfreiheit, bestehende Bundesgesetze zur GKV und Krankenhausfinanzierung, DFG-Begutachtung, EU-Forschungsprogramme, Approbationsordnung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse (soweit unionsrechtlich gebunden), bestehende Zielvereinbarungen bis 2029, sofern nicht einvernehmlich oder gesetzlich geändert.
Ob ein Wahlergebnis vom 6. September 2026 zu einer AfD-geführten Regierung führt, entscheidet nicht nur der Stimmenanteil, sondern die Sitzverteilung und die Bereitschaft anderer Fraktionen, einen Ministerpräsidenten zu wählen oder zu tolerieren. Die Analyse der Programme und der Reaktionen der Wissenschaftsorganisationen beschreibt Absichten und Risiken, nicht den Eintritt künftiger Ereignisse.
