Alarmierende Gesetzeslücke bei Medizinal-Cannabis
Am 13. Januar 2026 hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine scharfe Pressemitteilung veröffentlicht, in der er massive Sicherheitsrisiken durch die aktuelle Praxis der Medizinal-Cannabis-Verordnung anprangert. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages prüft am 14. Januar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Der DVR begrüßt diesen Schritt ausdrücklich – und fordert gleichzeitig, dass die sicherheitsrelevanten Regelungen „ohne Abstriche“ beschlossen werden. Die Kernbotschaft des DVR ist unmissverständlich: Ohne persönliche ärztliche Untersuchung, ohne leitliniengerechte Abklärung alternativer Therapien und ohne kontinuierliche fachärztliche Begleitung ist jede Fahrt unter Medizinal-Cannabis-Einfluss „ein rollendes Pulverfass“. Die Ausgangslage: Teillegalisierung und explosionsartiger Anstieg der Verordnungen Seit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 hat sich die Zahl der ärztlichen Verordnungen von Medizinal-Cannabis vervielfacht. Gleichzeitig hat sich eine hochproblematische Praxis etabliert: Viele Rezepte werden online ausgestellt – oft ohne persönliche Untersuchung, ohne ausreichende Diagnostik und ohne dass alternative Therapien ernsthaft geprüft…

