Berlin (LabNews Media LLC) – Die seit 2015 anhaltende Fluchtmigration nach Deutschland hat das Gesundheitssystem vor erhebliche finanzielle und strukturelle Herausforderungen gestellt. Eine Analyse der verfügbaren amtlichen Daten zeigt: Die Gesundheitsausgaben sind im Analysezeitraum von 344,2 Milliarden Euro (2015) auf rund 579 Milliarden Euro (2025) gestiegen – ein Plus von etwa 68 Prozent. Ein direkter kausaler Anteil der Migration an diesem Anstieg lässt sich aus der amtlichen Statistik jedoch nicht isolieren.
Ausgangslage: Fluchtmigration seit 2015
Seit 1953 stellten rund 7,2 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon 6,2 Millionen seit 1990 . Allein im Jahr 2016 wurden 745.545 Asylanträge registriert – der Höchstwert seit Bestehen der Bundesrepublik . In den Folgejahren sanken die Zahlen, stiegen 2023 erneut auf 351.915 und beliefen sich 2025 auf 168.543 . Die Zahl der Personen, die Ende 2023 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, lag bei rund 513.700 .
Gesundheitsausgaben: Gesamtentwicklung
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland stiegen von 344,2 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf rund 500 Milliarden Euro (2023), 538 Milliarden Euro (2024) und rund 579 Milliarden Euro (2025) . Auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entfielen 2025 rund 324 Milliarden Euro, auf die Soziale Pflegeversicherung rund 72 Milliarden Euro und auf die Private Krankenversicherung rund 47 Milliarden Euro .
Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Bruttoausgaben der Bundesländer für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich 2024 auf rund 6,7 Milliarden Euro . Davon entfielen rund 1,24 Milliarden Euro auf „besondere Leistungen im Bedarfsfall“ – insbesondere bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt . Der größte Posten waren Grundleistungen (rund 4,44 Milliarden Euro) für Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung . Im Jahr 2023 lagen die Bruttoausgaben bei rund 6,3 Milliarden Euro, 2022 bei rund 6,5 Milliarden Euro .
Zugang zur medizinischen Versorgung
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung . In den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts haben sie einen eingeschränkten Anspruch: Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen (§ 4 AsylbLG) . Über die Kostenübernahme für darüber hinausgehende Behandlungen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall (§ 6 AsylbLG) .
Die Krankenkassen übernehmen die Krankenbehandlung für diesen Personenkreis auf Grundlage von § 264 SGB V, erhalten dafür aber Ersatz der vollen Aufwendungen sowie einer Verwaltungskostenpauschale von 8 Prozent von den zuständigen Kostenträgern . Die Kosten werden also nicht aus Beitragsmitteln der GKV finanziert, sondern aus Steuermitteln der Länder und Kommunen.
Datenlücken und methodische Einschränkungen
Eine differenzierte Aufschlüsselung der Gesundheitskosten nach Migrationsstatus existiert in der amtlichen Statistik nicht. Die Landesregierungen von Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben auf parlamentarische Anfragen mitgeteilt, dass entsprechende Daten nicht statistisch auswertbar vorliegen . Eine Zuordnung der GKV-Ausgaben nach Nationalität oder Aufenthaltsstatus erfolgt nicht .
Die verfügbaren Daten belegen somit einen absoluten Anstieg der Gesundheitsausgaben und absolute Ausgaben für Asylbewerberleistungen, erlauben aber keine belastbare Aussage über den kausalen Beitrag der Migration zum Gesamtanstieg.
