Zum Inhalt springen

Fatale Budgetierung der ambulanten Psychotherapie ab 2027

Carsten Linnemann, promovierter Volkswirt, ist seit dem 29. Juli 2026 Bundesgesundheitsminister. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen für die Psychotherapie zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Zentrale Änderungen:

  • Die bisher weitgehend extrabudgetär (ungedeckelt) vergüteten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.
  • Die Zuschläge für die ersten zehn Stunden der Kurzzeittherapie entfallen.
  • Die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit wird gestrichen.

Die Kontingente der Psychotherapie-Richtlinie für einzelne Patientinnen und Patienten bleiben unverändert. Kurzzeittherapie umfasst weiterhin bis zu 24 Stunden; die Höchstgrenzen der Langzeittherapie liegen je nach Verfahren bei bis zu 80 Stunden (Verhaltenstherapie), 100 Stunden (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), 300 Stunden (analytische Psychotherapie) bzw. 48 Stunden (systemische Therapie) in der Einzeltherapie für Erwachsene.

Die Auswirkungen betreffen vor allem die Anbieterseite. Etwa 70 Prozent der psychotherapeutischen Versorgungsaufträge sind hälftige Sitze. Viele dieser Praxen erbringen derzeit 25 bis 30 Therapiestunden pro Woche, die bislang voll vergütet wurden. Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt eine Modellannahme von 36 Stunden pro Woche bei vollem Sitz bzw. 18 Stunden bei hälftigem Sitz (bezogen auf 43 Wochen pro Jahr) zugrunde. Verbände rechnen damit, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen der Budgetierung an vergleichbare Kapazitätsgrenzen anknüpfen könnten. Stunden oberhalb dieser Grenze wären dann nur noch abgestaffelt oder eingeschränkt vergütet. Die konkreten regionalen Regelungen werden voraussichtlich erst im ersten Quartal 2027 durch den Bewertungsausschuss und die KVen festgelegt.

Modellrechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von Berufsverbänden ergeben:

  • bundesweit einen Rückgang der Fallzahlen pro Praxis und Quartal von durchschnittlich 65 auf 59,
  • für hälftige Sitze eine mögliche Reduktion von derzeit häufig 25 auf etwa 18 voll vergütete Sitzungen pro Woche.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und die Bundespsychotherapeutenkammer schätzen daraus einen potenziellen Verlust von bis zu 25 Prozent der ambulanten Therapiekapazität, sofern Praxen die über das Modell hinausgehenden Leistungen einschränken. Andere Berechnungen liegen niedriger (rund 9 Prozent bei den Fallzahlen). Es handelt sich um Szenarien; die tatsächliche Entwicklung hängt von der Umsetzung der KVen, möglichen Ausnahmen und dem Verhalten der Praxen ab.

Ein Entschließungsantrag der Koalition sieht Nachbesserungen vor: Bestandsschutz für bereits begonnene und genehmigte Behandlungen, Ausnahmen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für Behandlungen schwer psychisch erkrankter Versicherter nach der KSVPsych-Richtlinie sowie für als dringlich eingestufte Fälle. Die genaue Ausgestaltung dieser Ausnahmen steht noch aus.

Linnemann übernahm das Ministerium nach Verabschiedung des Gesetzes. Das BMG hält an der Grundstruktur fest. Verbände und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordern Korrekturen und verweisen auf die bereits bestehenden Wartezeiten (im Mittel über 140 Tage vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn). Sie warnen vor einer weiteren Verlängerung der Wartezeiten und möglichen mittelbaren Folgen wie höherer Chronifizierung, mehr Arbeitsunfähigkeitstagen und stationären Behandlungen. Direkte quantifizierte Auswirkungen auf Suizidraten oder volkswirtschaftliche Kosten liegen bislang nicht vor.

Die ambulante Psychotherapie macht nach Angaben der Verbände weniger als ein Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus. Die tatsächlichen Kapazitätseffekte werden sich erst ab 2027 zeigen.

LabNews Media LLC

LabNews Media LLC

The Editors in Chief of labnews.ai are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu