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Kabinett Merz beschließt GeDIG

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) beschlossen. Das Gesetz soll die Digitalisierung stärker in die Versorgung integrieren, die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern und die Grundlagen für ein modernes, vernetztes Gesundheitswesen schaffen.

Ziele des Gesetzes

Das GeDIG zielt darauf ab, digitale Anwendungen für Versicherte und Leistungserbringer einfacher nutzbar zu machen und bürokratische Prozesse zu entlasten. Es soll jährlich rund 445 Millionen Euro an Entlastung bringen. Gleichzeitig werden die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um Gesundheitsdaten stärker für Prävention, Forschung und Innovation nutzen zu können, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen.

Wichtige Neuerungen

Krankenkassen erhalten erweiterte Möglichkeiten, die elektronische Patientenakte (ePA) mit zusätzlichen Funktionen auszustatten, etwa Präventionshinweisen, Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen oder KI-gestützten Angeboten. Die elektronische Überweisung soll schrittweise eingeführt werden. Zudem wird die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und digitaler Identitäten vereinfacht. Die gematik erhält erweiterte Befugnisse zur Stabilisierung der Telematikinfrastruktur und zur Verbesserung der Cybersicherheit.

Elektronische Patientenakte und Primärversorgung

Die ePA soll durch zusätzliche Funktionen wie Volltextsuche, digitale Impfübersicht und Informationen zu klinischen Studien attraktiver werden. Gleichzeitig werden digitale Zugangswege zur Primärversorgung über die ePA-App ausgebaut, darunter die elektronische Überweisung und die digitale Terminvermittlung. Apotheken und Ombudsstellen sollen Versicherte bei der Nutzung unterstützen.

Daten für Forschung und Innovation

Das Gesetz stärkt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und ermöglicht Krankenkassen die Erprobung innovativer Datenverarbeitung in sogenannten Reallaboren. Es bereitet zudem die Umsetzung der europäischen Gesundheitsdatenraum-Verordnung (EHDS) vor und soll ein vernetztes Gesundheitsdatenökosystem schaffen.

Einordnung

Das GeDIG greift zentrale Punkte der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung auf und setzt auf eine schrittweise Weiterentwicklung bestehender Infrastrukturen. Es zielt darauf ab, Digitalisierung im Alltag von Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringern selbstverständlicher zu machen. Ob die angestrebten Entlastungseffekte und eine verbesserte Datennutzung tatsächlich eintreten, wird von der konkreten Umsetzung und der Akzeptanz bei den Beteiligten abhängen. Kritische Punkte wie Datenschutz, IT-Sicherheit und die Belastung der Praxen durch neue digitale Prozesse bleiben weiterhin relevant.

FAQ

Was ist das Ziel des GeDIG?
Die stärkere Integration digitaler Anwendungen in die Versorgung und eine verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation.

Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte?
Sie soll durch zusätzliche Funktionen attraktiver werden und digitale Zugänge zur Primärversorgung erleichtern.

Was ändert sich bei der Telematikinfrastruktur?
Die gematik erhält mehr Befugnisse zur Stabilisierung und zur Verbesserung der Cybersicherheit.

Wird die Datennutzung für Forschung erleichtert?
Ja. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird gestärkt und Reallabore für innovative Datenverarbeitung ermöglicht.

Quelle
Bundesministerium für Gesundheit (15. Juli 2026)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-gedig-pm-15-07-2026

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The Editors in Chief of labnews.ai are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu
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