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HSBC Geldwäsche: Was wusste Friedrich Merz?

SEC HSBC SOCOM DA VANCE on HSBC ML RO 6

Friedrich Merz war von Juni 2010 bis Juni 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (HSBC Deutschland) und zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat berät den Vorstand; der Aufsichtsrat ist das gesetzliche Kontrollorgan. Vorsitzender des Aufsichtsrats war er nicht. Die HSBC-Gruppe hielt über die HSBC Germany Holdings GmbH rund 80,4 Prozent der Anteile (Stand Ende 2010).

In genau diesem Zeitraum wurde die Muttergesellschaft HSBC Holdings plc in den USA strafrechtlich und aufsichtsrechtlich zur Verantwortung gezogen – wegen systemischer Geldwäschekontrollversagen und Sanktionsverstößen. Parallel liefen Verfahren gegen die Schweizer Privatbanktochter und später Ermittlungen gegen die deutsche Tochter selbst (Cum-Ex).

Die US-Verfahren: zugestandene Straftaten der Gruppe

Am 17. Juli 2012 veröffentlichte der Ständige Untersuchungsausschuss des US-Senats (Permanent Subcommittee on Investigations) einen 330-seitigen Bericht und hielt eine Anhörung ab. Der Bericht beschrieb HSBC als Fallstudie für Schwachstellen im US-Finanzsystem bei Geldwäsche, Drogenhandel und Terrorfinanzierung. Senator Carl Levin nannte die Compliance-Kultur „pervasively polluted for a long time“.

Am 11. Dezember 2012 schlossen HSBC Holdings plc und HSBC Bank USA N.A. eine Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit dem US-Justizministerium. Die Bank räumte strafbares Verhalten ein:

  • Vorsätzliches Versäumnis, ein wirksames Anti-Geldwäsche-Programm aufrechtzuerhalten und Sorgfaltspflichten bei ausländischen Korrespondenzkonten zu erfüllen (Bank Secrecy Act).
  • Verstöße gegen US-Sanktionsrecht (IEEPA und Trading with the Enemy Act) durch Transaktionen für Kunden in Kuba, Iran, Libyen, Sudan und Burma.

Konkrete Zahlen aus den Gerichtsdokumenten und der DOJ-Mitteilung:

  • Mindestens 881 Millionen US-Dollar Drogengelder, darunter Erlöse des Sinaloa-Kartells und des Norte-del-Valle-Kartells, flossen über HSBC Bank USA.
  • Mehr als 670 Milliarden US-Dollar Überweisungen und über 9,4 Milliarden US-Dollar physische US-Dollar-Käufe von HSBC Mexiko wurden zwischen 2006 und 2010 nicht angemessen überwacht.
  • Mexiko wurde intern als „standard risk“ (niedrigste Kategorie) eingestuft, obwohl das Land als Hochrisiko-Geldwäscheumfeld bekannt war.
  • Rund 660 Millionen US-Dollar sanktionswidrige Transaktionen liefen bis September 2006 über das US-System. Zahlungsnachrichten wurden so manipuliert, dass Hinweise auf sanktionierte Länder fehlten. Die Gruppe wusste seit mindestens 2000 von dieser Praxis.

Die Gesamtzahlungen an US-Behörden lagen bei etwa 1,92 Milliarden US-Dollar (1,256 Milliarden Dollar Verfall plus zivilrechtliche Strafen von OCC, Federal Reserve, FinCEN und OFAC). Die DPA galt fünf Jahre; ein unabhängiger Monitor überwachte die Compliance. HSBC Holdings informierte die Märkte am selben Tag per Pflichtmitteilung. Die Dokumente wurden auch über SEC-Kanäle veröffentlicht.

Der Kern des Fehlverhaltens lag zeitlich überwiegend vor Merz’ Eintritt. Die öffentliche Aufarbeitung, der Senatsbericht, die Anhörung, die DPA und die weltweite Berichterstattung fielen jedoch voll in seine Amtszeit (2010–2019).

Weitere Verfahren der Gruppe während der Amtszeit

Schweizer Privatbank und SEC: Am 25. November 2014 erließ die US-Börsenaufsicht SEC eine Verfügung gegen HSBC Private Bank (Suisse). Die Einheit hatte über mehr als zehn Jahre hinweg grenzüberschreitende Broker- und Anlageberatungsdienstleistungen für US-Kunden erbracht, ohne sich bei der SEC zu registrieren. Bis Ende 2011 wurden die Konten geschlossen oder übertragen. Die Bank räumte Rechtsverstöße ein und zahlte 12,5 Millionen Dollar (Rückerstattung, Zinsen, Strafe).

Die sogenannten Falciani-Dateien (Datenabzug 2006–2008) wurden im Februar 2015 international veröffentlicht. Sie dokumentierten, dass die Schweizer HSBC-Tochter Kunden half, Vermögen zu verbergen und Steuern zu hinterziehen; darunter waren auch Personen mit kriminellem Hintergrund. Belgien, Frankreich und Argentinien leiteten Verfahren ein.

Deutsche Tochter, Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte ab September 2016 gegen HSBC Trinkaus wegen Steuerstraftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Die Bank selbst sprach später von einem „kleinen zweistelligen Millionenbetrag“ solcher Steuergutschriften in den Jahren 2005 bis 2011. Die mutmaßlichen Geschäfte lagen also teilweise vor und teilweise in der Anfangsphase von Merz’ Mandat; die Ermittlungen liefen während seiner gesamten restlichen Amtszeit. 2022/2023 wurden Durchsuchungen bei ehemaligen Vorständen und dem späteren Aufsichtsratsvorsitzenden Paul Hagen öffentlich. Gegen Merz selbst ist in diesem Komplex keine Ermittlung bekannt.

Warum ein Aufsichtsratsmitglied der deutschen Tochter von den Gruppenpraktiken wissen musste

Drei Ebenen sind dokumentiert – nicht Spekulation über privates Wissen, sondern öffentlich zugängliche Fakten und gesetzliche Pflichten.

1. Eigentum und personelle Verflechtung.
HSBC Holdings kontrollierte die deutsche Bank mehrheitlich (über 80 Prozent). Im Aufsichtsrat der Düsseldorfer AG saßen regelmäßig hochrangige Vertreter der Londoner Gruppe, darunter zeitweise Stuart Gulliver (später Group Chief Executive) und andere Group Managing Directors. Die deutsche Bank war nach eigenen Angaben „Teil der weltweit operierenden HSBC-Gruppe“ und nutzte deren Netzwerk. Konzerninterne Geschäftsbeziehungen und Agenturverträge waren Standard.

2. Gesetzliche Informations- und Überwachungspflicht.
Nach § 111 AktG überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat nach § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage der Gesellschaft und über Konzernangelegenheiten zu unterrichten, die für die Tochter wesentlich sind. Dazu gehören Rechts- und Reputationsrisiken der Mutter, die auf die Tochter durchschlagen können (Refinanzierung, Marke, aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Korrespondenzbankbeziehungen). Ein Aufsichtsratsmitglied einer Bank kann sich nicht auf Unkenntnis weltweiter, die Gruppe bedrohender Strafverfahren berufen, wenn diese Verfahren in Pflichtmitteilungen, Jahresberichten und der internationalen Presse stehen.

3. Öffentliche und regulatorische Transparenz ab 2012.
Der Senatsbericht und die Anhörung vom 17. Juli 2012 waren internationale Schlagzeilen. Die DPA vom 11. Dezember 2012 war eine der größten Bankenstrafvereinbarungen der US-Geschichte. HSBC Holdings plc ist in den USA als Foreign Private Issuer registriert und reicht Form 20-F bei der SEC ein. Im Geschäftsbericht 2012 und in den dazugehörigen SEC-Einreichungen wurden die Untersuchungen, die Einigung und die Compliance-Auflagen ausführlich dargestellt. Group CEO Stuart Gulliver erklärte öffentlich: „We accept responsibility for our past mistakes.“ Die Bank verpflichtete sich zu „Global Standards“ und einem Kulturwandel. Diese Informationen standen jedem Aufsichtsratsmitglied einer Mehrheitsbeteiligung zur Verfügung – und erst recht einem Gremium, in dem Londoner Konzernvertreter saßen.

Hinzu kommt die zeitliche Nähe: Merz trat 2010 ein, also nach den ersten US-Aufsichtsmaßnahmen gegen HSBC USA (Cease-and-Desist-Order 2010) und während laufender Ermittlungen, die die Bank selbst in ihren Filings als existenzielles Risiko beschrieb.

Was die Fakten nicht hergeben

Es gibt keine öffentlichen Belege, dass Friedrich Merz persönlich von einzelnen Geldwäschetransaktionen der mexikanischen oder US-Einheiten wusste oder daran beteiligt war. Es gibt keine bekannten strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn in den US- oder Schweizer Komplexen. Die deutsche Cum-Ex-Ermittlungen richteten sich gegen die Bank und später gegen Vorstandsmitglieder, nicht gegen ihn als Aufsichtsrat.

Ein Aufsichtsratsmandat begründet keine automatische Strafbarkeit für Taten der Muttergesellschaft. Es begründet aber die Pflicht, sich über wesentliche Konzernrisiken zu informieren und auf Legalität hinzuwirken. Die US-Verfahren waren ab Juli/Dezember 2012 kein Geheimnis mehr, sondern dokumentiertes, von der Gruppe selbst eingeräumtes Fehlverhalten mit Milliardenstrafe.

Die deutsche Tochter war keine isolierte Boutique-Bank. Sie war eine kontrollierte Konzerngesellschaft einer Bank, die 2012 vor US-Gerichten zugab, über Jahre hinweg Drogengelder und sanktionswidrige Zahlungen durch das System gelassen zu haben. Wer in diesem Zeitraum im Kontrollgremium der deutschen Einheit saß, hatte Zugang zu denselben öffentlichen Quellen, denselben Konzernberichten und denselben internen Risikokanälen wie jedes andere Aufsichtsratsmitglied einer HSBC-Tochter.

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The Editors in Chief of labnews.ai are Marita Vollborn and Vlad Georgescu. They are bestselling authors, science writers and science journalists since 1994.More details about their writing on X-Press Journalistenbüro (https://xpress-journalisten.com).More Info on Wikipedia:About Marita: https://de.wikipedia.org/wiki/Marita_Vollborn About Vlad: https://de.wikipedia.org/wiki/Vlad_Georgescu
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