Göttingen – Im Landkreis Göttingen ist erstmals in Niedersachsen das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) amtlich nachgewiesen worden. Der Nachweis erfolgte am 17. Juli 2026 in einer Rinderhaltung. Damit gilt für mehrere Landkreise in Südniedersachsen und darüber hinaus eine 150-Kilometer-Handelsrestriktionszone.
Betroffen sind neben dem Landkreis Göttingen unter anderem ganz oder teilweise die Landkreise Holzminden, Northeim, Goslar, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Braunschweig, Gifhorn, Celle sowie weitere Gebiete bis in den Norden und Westen Niedersachsens. Eine interaktive Karte der betroffenen Zonen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut und den Landesbehörden bereitgestellt.
Für die Verbringung empfänglicher Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen u. a.) aus der Restriktionszone in freie Gebiete gelten besondere Regelungen. Innerhalb der Zone sind Transporte bei symptomfreien Tieren weitgehend möglich. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Die Behörden empfehlen, empfängliche Wiederkäuer weiterhin gegen den Serotyp 3 und zusätzlich gegen BTV-8 zu impfen. Zwischen den Serotypen besteht keine Kreuzimmunität. BTV-8 zirkuliert bereits seit Oktober 2025 in mehreren süd- und westdeutschen Bundesländern sowie in Frankreich und der Schweiz.
Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, verdächtige Symptome bei ihren Tieren umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden und sich zu Impf- und Verbringungsfragen dort zu informieren.
