Lexikon: GOÄ für Dummies
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine wichtige rechtliche Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland[1][3]. Sie wird als Rechtsverordnung von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und regelt die Vergütung für privatärztliche Leistungen[1][4]. Die GOÄ hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Ihre heutige Form geht auf das Jahr 1982 zurück, mit der letzten Teilnovellierung im Jahr 1996[2][4]. In der GOÄ sind alle ärztlichen Leistungen mit entsprechenden Gebührenziffern und Punktwerten aufgeführt[3]. Die Vergütung einer Leistung ergibt sich aus der Multiplikation des Punktwertes mit einem Steigerungsfaktor, der zwischen dem Einfachen und dem 3,5-fachen des Grundwertes liegen kann[3]. Der Arzt bestimmt den Steigerungsfaktor nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung, wobei der 2,3-fache Satz als durchschnittlich gilt[3]. Überschreitungen des 2,3-fachen Satzes müssen begründet werden[3]. Die GOÄ unterteilt sich in verschiedene Abschnitte, die unterschiedliche…




