Berlin – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf ihrem 21. Europatag die geplante Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie diskutiert. Unter dem Titel „Anerkennung ohne Grenzen? Fachkräftesicherung zwischen Binnenmarkt und Patientenschutz“ wurde die Frage erörtert, wie die Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten mit hohen Anforderungen an den Patientenschutz vereinbar ist.
Angesichts des europaweiten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen begrüßt die BZÄK die Pläne der EU-Kommission, die Anerkennungsverfahren digitaler, transparenter und effizienter zu gestalten. Deutschland und Europa seien auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Schnellere Verfahren dürften jedoch nicht zu einer Absenkung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards führen.
Für Diplome aus Drittstaaten bleibe eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen und der fachlichen Kenntnisse unverzichtbar. Die Kenntnisprüfung diene dem Patientenschutz und stelle sicher, dass alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte dieselben hohen fachlichen Standards erfüllen – unabhängig vom Ausbildungsort.
Die BZÄK sieht in der angekündigten Revision der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ein zentrales Vorhaben der europäischen Gesundheitspolitik. Die Reform solle dem Fachkräftebedarf Rechnung tragen und zugleich das bewährte Gleichgewicht zwischen Freizügigkeit, Binnenmarkt und Patientenschutz wahren.
Die Europäische Kommission plant für das dritte Quartal 2026 im Rahmen der Skills Portability Initiative (SPI) eine Überarbeitung der Richtlinie. Ziel ist es, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen durch digitale Verfahren zu vereinfachen, die Mobilität innerhalb der EU zu stärken und die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten stärker zu harmonisieren.
An der Podiumsdiskussion nahmen unter anderem Robert-Martin Montag (FDP), Prof. Dr. Gregor Thüsing, Arne Franke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler teil.
