KBV warnt vor Verschlechterung der ambulanten Versorgung durch GKV-Spargesetz
Berlin (LabNews Media LLC) – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat vor erheblichen Einschnitten in der ambulanten Patientenversorgung durch das geplante GKV-Spargesetz gewarnt. Der Bundestag will das Gesetz am 10. Juli in zweiter und dritter Lesung beschließen. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisierte in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses, dass Praxen nicht umsonst arbeiten könnten. Sollte das Gesetz unverändert verabschiedet werden, müssten Praxen ihr Leistungsangebot künftig an die verfügbaren GKV-Einnahmen anpassen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Ältere Kolleginnen und Kollegen würden voraussichtlich früher aus der Versorgung ausscheiden, was zu längeren Wartezeiten führen werde. Das Gesetz sieht Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr im ambulanten Bereich vor. Bis 2030 sollen die Einsparungen auf bis zu fünf Milliarden Euro pro Jahr steigen. Geplant ist unter anderem eine strikte Begrenzung der Vergütung auch für derzeit extrabudgetäre Leistungen wie ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Anreize…

