Leihmutterschaft in Deutschland: Rechtliche Hintergründe und aktuelle Lage am Beispiel von Jens Spahn und Daniel Funke
Am 15. Juli 2026 gaben der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke die Geburt ihres Sohnes Georg bekannt. Das Kind kam in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter (Ersatzmutter) ausgetragen. Dieser Fall wirft Fragen zur rechtlichen Lage der Leihmutterschaft in Deutschland auf. Hier ein faktenbasierter Überblick – streng nach geltendem Recht und veröffentlichten Quellen. Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland Leihmutterschaft (auch Ersatzmutterschaft genannt) ist in Deutschland verboten. Die zentrale Vorschrift ist das Embryonenschutzgesetz (ESchG). Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer es unternimmt, „bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.“ Strafbar ist damit vor allem die ärztliche Durchführung der…


